Konfliktmittler in Verwaltungshandlungen.
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1989
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ZZ
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SEBI: 89/4739
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S
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Zusammenfassung
Rechtsdurchsetzung durch die Verwaltung ist allem Anschein nach schwieriger geworden. Um die Aufgabe zu erleichtern, baut die Verwaltung zum Teil relativ dichte Kommunikationsnetzwerke mit Antragstellern und ausgewählten Betroffenen auf, in denen Entscheidungsinhalte häufig auf informelle Weise "ausgehandelt" werden. Solche Aushandlungssysteme werden z. B. auch genutzt, um schwer zugängliche Informationen zu erhalten, den Betreiber einer unweltgefährdenden Anlage zur reiwilligen" Sanierung zu bewegen oder dem Risiko von Rechtsmitteln ausweichen zu können. Betroffene Dritte werden zum Teil nur selektiv hinzugezogen. Es besteht ein Risiko, daß rechtsstaatliche Bindungen und Beteiligungsrecht zu kurz kommen. Die Untersuchung ist bemüht, einen rechtsstaatlich vertretbaren Rahmen für Verhandlungslösungen zu entwickeln, der die Flexibilitätsvorteile informellen Verwaltungshandelns nicht beseitigt. Dabei prüft sie, wieweit ein in den USA mit Erfolg erprobtes Instrument genutzt werden kann, nämlich der Einsatz neutraler Konfliktmittler. Die Gründe für die Verbreitung von Verhandlungslösungen und den Bedarf nach Konfliktmittlung werden ebenso analysiert wie Möglichkeiten, Konfliktmittler in die deutsche Rechtsordnung zu integrieren. Konfliktmittlung wird dabei als Ergänzung, nicht als Ersatz rechtlich vorgesehener Entscheidungswege verstanden. difu
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Heidelberg: C.F.Müller (1989), XII, 100 S., Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Forum Rechtswissenschaft; 22