Die Entwicklung des Polizeibegriffs und seine Verwendung in den neuen deutschen Polizeigesetzen.

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SEBI: 72/1568

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Abstract

Ausgehend von den seit 1965 in verschiedenen Bundesländern verabschiedeten Gesetzen über Aufgaben und Funktion der Polizei wird die Entwicklung des Polizeibegriffs seit der Mitte des 18. Jh. bis heute untersucht, um die Ursachen des gewandelten bzw. sich wandelnden Verständnisses von Polizei aufzuspüren. Dabei wird von der im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch üblichen Unterscheidung von zwei Grundbegriffen, dem formellen bzw. institutionellen und dem materiellen, ausgegangen. Die Geschichte des Begriffs Polizei in Gesetzen und im Schrifttum wird verfolgt. In der Nachkriegszeit findet unter dem Einfluß angelsächsischen Rechtsverständnisses eine weitgehende Hinwendung zum formellen Polizeibegriff statt. Diese Tendenz setzt sich in den Bestrebungen zur ,,Entpolizeilichung'' fort, die in den neuen Polizeigesetzen zum Ausdruck kommen, wo der materielle Polizeibegriff selbst auf die Aufgabe der unmittelbaren Gefahrenabwehr und notwendigen Ordnungsbewahrung eingeschränkt wird. Damit deutet sich zugleich eine Deckung von institutionellem und verengtem materiellen Polizeibegriff an.

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Polizei, Ordnungsrecht, Polizeirecht, Polizeigesetz

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Marburg: Mauersberger (1970) XX/196 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Marburg 1970)

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Polizei, Ordnungsrecht, Polizeirecht, Polizeigesetz

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