Zielvorstellungen bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten und ihre Steuerungsmöglichkeiten aus der Sicht der Regional- und Stadtplanung.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben entstehen auch bei der Stadt- und Regionalplanung erhebliche Probleme, die am Beispiel der Region München dargestellt werden. Um einer uferlosen Ausdehnung von Einzelhandelsgroßprojekten entgegenzutreten, hat das Land Bayern im vergangenen Jahr in Form einer "Gemeinsamen Bekanntmachung'' eine Reihe von Grundsätzen an die Hand gegeben. Mit den hier formulierten Grundsätzen wurden die Steuerungsmöglichkeiten verbessert. Deshalb dürften, wenn die gegenwärtig verfügbaren Instrumente koordiniert angewandt werden, die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten ausreichen. Auch ist eine Steuerung der Einzelhandelsgroßprojekte allein über die BauNVO auf die Dauer der falsche Weg. Das Problem der Großeinkaufseinrichtungen ist weniger eine Frage der baulichen Nutzung an einem bestimmten Standort als vielmehr eine Frage der Abstimmung, ob nämlich das geplante Projekt regional oder städtebaulich positiv oder negativ bewertet werden muß.
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Schlagwörter
Einzelhandel, Unternehmensgröße, Standortplanung, Landesplanung, Regionalplanung, Stadtplanung, Raumordnungsverfahren
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 9, S. 467-470
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Einzelhandel, Unternehmensgröße, Standortplanung, Landesplanung, Regionalplanung, Stadtplanung, Raumordnungsverfahren