Klärschlamm-Hygiene. Hintergründe, Vorschriften und Praxis der Klärschlammentseuchung.
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SEBI: Zs 2361-4
IRB: Z 758
BBR: Z 12a
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Zusammenfassung
Die im Klärschlamm enthaltenen Krankheitskeime werden weder durch den normalen Behandlungsprozess in der Kläranlage noch durch die Schlammverwertung in der Landwirtschaft zuverlässig abgetötet oder inaktiviert. Da ab einer gewissen Infektionsdosis eine Erkrankung von Mensch oder Tier auftreten kann, muss vor dem Aufbringen des Klärschlamms auf landwirtschaftliche Nutzflächen ab einer gewissen Anzahl von pathogenen Keimen eine Entseuchung erfolgen. Es werden deshalb verschiedene Vorschriften zur Klärschlammentseuchung angeführt und deren Inhalte zusammenfassend dargestellt. Die wichtigsten Verfahren zur Klärschlammentseuchung wie Pasteurisierung, Kompostierung, Umwälzbelüftung, Kalkung, Gammabestrahlung und Elektronenbestrahlung werden näher erläutert. Bei mittleren Anlagen (mit mehr als 100 cbm Schlammanfall pro Tag) ergeben sich spezifische Kosten zwischen 5 und 10 DM pro cbm Flüssigschlamm.
Beschreibung
Schlagwörter
Klärschlamm, Schlammbehandlung, Kompostierung, Stabilisierung, Vorschrift, Wirtschaftlichkeit, Verfahrenstechnik, Landwirtschaft, Schlammverwertung, Entseuchung, Krankheitserreger, Mikroorganismus, Kalkbehandlung, Konditionierung, Versorgung/Technik, Abwasser
Zeitschrift
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Umwelt.VDI, Düsseldorf (1986), Nr.2, S.155-156, 158, 161-162, Abb.
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Klärschlamm, Schlammbehandlung, Kompostierung, Stabilisierung, Vorschrift, Wirtschaftlichkeit, Verfahrenstechnik, Landwirtschaft, Schlammverwertung, Entseuchung, Krankheitserreger, Mikroorganismus, Kalkbehandlung, Konditionierung, Versorgung/Technik, Abwasser