Götterdämmerung über der kommunalen Wasserversorgung? Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des BGH vom 2.2.2010 in Sachen "Wasserpreise Wetzlar".

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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RE

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Abstract

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist das letzte Betätigungsfeld der leitungsgebundenen Versorgung, die nicht der behördlichen Regulierung unterliegt. Ob die Wassergebühren und Wasserpreise von der Bevölkerung als zu hoch oder angemessen empfunden werden, ist in der Vergangenheit kaum thematisiert worden. Das mag an den im Vergleich zu den Strom- und Gaspreisen als relativ niedrig angesehenen Gebühren beziehungsweise Preisen liegen. Eine andere Ursache hierfür mag darin zu sehen sein, dass die zuverlässige und preisgünstige Versorgung mit Wasser in der öffentlichen Wahrnehmung allgemein als hohes und elementares Gut geschätzt wird. Dies belegt nicht zuletzt die sehr hohe Kundenzufriedenheit mit der Wasserversorgung. Ungeachtet dessen hat die Diskussion um die zulässige Höhe von Wasserpreisen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auslöser und Wegbereiter war in erster Linie die hessische Landeskartellbehörde, die eine Reihe von Kartellverfahren gegen verschiedene Wasserversorgungsunternehmen wegen missbräuchlich überhöhter Preise eingeleitet hat. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2.2.2010 ist eine Grundsatzentscheidung, der erhebliche Bedeutung zukommt, da sie über die in Hessen betriebenen Preismissbrauchsverfahren hinaus auch bundesweite Auswirkungen hat. Sie ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle. In dem Beitrag werden die Kernaussagen des BGH dargestellt und kommentiert sowie Handlungsoptionen für betroffene Wasserversorgungsunternehmen formuliert.

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Die Gemeinde

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Nr. 11

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S. 461-466

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