NRWBauO §§ 76 I, 88 IV; NRWOBG §§ 15, 18. Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei neu entstandener Gefahrensituation durch Veränderung auf Nachbargrundstück. OVG Münster, Urteil vom 11.7.1979 - X A 2029/78.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1980
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 88 IV NRWBauO stellt eine gegenüber § 14 NRWOBG selbständige Eingriffsnorm dar, von der die Bauaufsichtsbehörden auch dann Gebrauch machen können, wenn die nachträglichen Anforderungen für den davon Betroffenen der Einschränkung einer zuvor erteilten Baugenehmigung gleichkommt. Zur Frage der Begrenzung der Zulässigkeit einer solchen nachträglichen Anordnung aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit kann es nicht auf den Einzelfall ankommen, weil dies zur Folge haben würde, dass Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit ohnehin kaum noch gegeben ist, von derartigen Anordnungen verschont bleiben müssten. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.15, S.854-855, Lit.