Baugesetzbuch verabschiedet.

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IRB: Z 1517

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Zusammenfassung

Das neue Baugesetzbuch, das am 1.7.1987 in Kraft tritt, stellt insbesondere den Städtebau auf eine neue, einheitliche Grundlage. Eingangs wird auf die Ziele eingegangen, die mit dem Baugesetzbuch erreicht werden sollen. Während der abschließenden Beratungen zum Baugesetzbuch wurden noch weitere Verbesserungen aufgenommen, auf die der Bericht eingeht. Es handelt sich dabei um die Erschließungsbeitragsfreiheit von Kinderspielplätzen, die Erhöhung der Bestandskraft von Bauleitplänen, einer verbesserten Hilfe für Fremdenverkehrsgemeinden, die künftige Anzeigefreiheit kleinerer städtebaulicher Maßnahmen, eine neue rechtliche Grundlage für die Erweiterung von Wohngebäuden im Außenbereich, die flexiblere Gestaltung des Sanierungsrechts, die Erweiterung der Stundung von Erschließungsbeiträgen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die künftige Behandlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe u.a. (hb)

Beschreibung

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Städtebauförderung, Bauleitplanung, Gesetzgebung, Erschließungsbeitragsrecht, Baugesetzbuch, Vereinfachung, Sanierungsrecht, Baurecht, Bundesbaugesetz

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In: Baugewerbe-Mitteilungen, Westfalen, (1986), Nr.12, S.200-202

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Städtebauförderung, Bauleitplanung, Gesetzgebung, Erschließungsbeitragsrecht, Baugesetzbuch, Vereinfachung, Sanierungsrecht, Baurecht, Bundesbaugesetz

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