Mit Bits & Bytes gegen die Papierflut. Elektronische Nachweisführung wird zur Pflicht.
Deutscher Fachverl.
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Datum
2008
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Herausgeber
Deutscher Fachverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
0933-3754
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Am 1. Februar 2007 ist die überarbeitete Nachweisverordnung zum Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten. Sie sieht ein papierloses elektronisches Nachweisverfahren für die Verwertung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen vor. Mit der elektronischen Nachweisverordnung kann sofort begonnen werden. Ab 1. Februar 2011 gilt die elektronische Nachweisführung ohne Einschränkung. Damit wird die Elektronik zum festen Bestandteil der Entsorgungswirtschaft: Begleitscheine, Entsorgungsnachweise und Register müssen künftig elektronisch geführt und übermittelt werden. Für den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren wurden bundeseinheitliche Regelungen festgelegt. Außerdem wurde eine zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) eingerichtet. Die ZKS ist keine Behörde, sondern eine künftig von den Ländern betriebene DV-technische Einrichtung. Sie ist zentrales Element der elektronischen abfallrechtlichen Überwachung und stellt die Verbindung zwischen der Entsorgungswirtschaft und den zuständigen Behörden her. In dem Beitrag werden die Aufgaben der ZKS im Einzelnen beschrieben. Außerdem werden Hinweise darauf gegeben, welche Arbeitsschritte zur Einführung der elektronischen Nachweisführung in der Entsorgungswirtschaft notwendig sind. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Entsorga-Magazin
Ausgabe
Nr. 1/2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 19-21