Grundzüge eines künftigen Insolvenzrechts. Unzulänglichkeiten sollen beseitigt werden.
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1985
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Zusammenfassung
Die Insolvenzkommission hat nach 6-jähriger Tätigkeit ihren Bericht mit Vorschlägen für eine grundlegende Neuordnung des Konkurs- und Vergleichsrechts vorgelegt. Vorgeschlagen wird das bisherige Konkursverfahren und Insolvenzverfahren zusammenzufassen. Damit sollen zwei Aufgaben erfüllt werden, nämlich erstens die Verhütung einer wertezerschlagenden Liquidation und zweitens eine Ordnungs- und Regelungsfunktion, die eine möglichst gerechte Verteilung des aus der Verwertung des schuldnerischen Vermögens resultierenden Erlöses unter die Gläubiger gewährleistet. Angestrebt werden Wirtschaftsnähe, Zumutbarkeit für die Gläubiger und volkswirtschaftliche Unschädlichkeit. (hb)
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Das Baugewerbe, Köln 65(1985), Nr.8, S.16-19, Abb.