Das Genehmigungsverfahren als Verwaltungsverfahrenstyp. Versuch der Systembildung auf mittlerer Abstraktionsebene.

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Augsburg

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Handelt es sich bei dem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren um einen eigenständigen und kodifizierungsfähigen Verwaltungsverfahrenstyp, der einer Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz zugänglich ist? Und bejahendenfalls, besteht für die Verankerung einer solchen Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ein Bedürfnis? Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Fragen gibt der in der Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz erhobene Vorwurf, dieses sei, insbesondere im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren, lückenhaft und zeichne sich durch eine ausgeprägte Verfahrenstypenarmut aus. Dabei liegt der Kern des Vorwurfs darin, dass das Regelwerk - mit Ausnahme des Planfeststellungsverfahrens - praktisch keine Modellregelungen der verschiedenen Verfahrenstypen im Sinne einer Angebotsgesetzgebung bereithält. Zur Beantwortung der ersten Forschungsfrage wurde ein eigener Ansatz der Verfahrenstypenbildung erarbeitet. Die Untersuchung des Genehmigungsverfahrensrechts des Besonderen Verwaltungsrechts erfolgte auf zweierlei Art und Weise. Zunächst wurde eine größere Anzahl an Gesetzen und Verordnungen in die "Breite" untersucht (sog. Horizontalanalyse). Im Anschluss daran wurde - unter Veränderung der Perspektive zwecks Erzielung eines weiteren Erkenntnisgewinns hinsichtlich der Frage der Typisierbarkeit - eine sehr detaillierte Betrachtung einiger weniger Gesetze in die "Tiefe" vorgenommen (sog. Vertikalanalyse). Die Untersuchung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Nach der Horizontalanalyse besteht nach derzeitiger Rechtslage kein für Genehmigungsverfahren typisches Verfahrensgrundgerüst, es handelt sich mithin nicht um einen eigenständigen Verwaltungsverfahrenstyp.

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VXVII, 283 S.

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