Sozialplan nach StBauFG - Partizipation oder soziales Entschädigungsrecht?
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1977
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SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
IRB: Z 925
BBR: Z 478
IRB: Z 925
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Zusammenfassung
Die Erwartungen, die an den Sozialplan nach STBauFG hinsichtlich einer Demokratisierung und qualitativer Neuordnung der kommunalen Planung geknüpft wurden, sind nicht erfüllt worden. Dafür wird er eher als soziales Entschädigungsrecht betrachtet. Partizipationssysteme werden als Ausdruck fortschreitender Vergesellschaftung von Reproduktion betrachtet. Sie tragen den Innovations- und Legitimationsbedürfnissen der Stadtverwaltungen Rechnung. Zur Durchsetzung emanzipierter gesellschaftlicher Praktiken sind konkrete gesellschaftliche Auseinandersetzungen nötig, nicht aber abstrakte vergesellschaftungslogische Überlegungen.
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Arch +, Berlin (1977), 32, S. 13-18, Lit.