Die Beschränkungen des Grundeigentums im Rahmen der Städteplanung auf Grund der neuesten Gesetzgebung.
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1965
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SEBI: HC 134
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Zusammenfassung
Das Interesse einer geordneten städtebaulichen Planung erfordert notwendigerweise ein Eingreifen in die Eigentumssphäre der betroffenen Grundeigentümer. Maßnahmen wie völliger Entzug von Grund und Boden oder Beschränkungen der baulichen oder sonstigen Nutzung müssen sich jedoch im Rahmen der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie halten. Die Studie zeigt die zum Zweck der Städteplanung und ihrer Verwirklichung möglichen Beschränkungen des Grundeigentums aufgrund des Bundesbaugesetzes sowie der Landesplanungs- und Fachplanungsgesetze und der Landesbauordnungen auf und setzt sich dabei vor allem mit der Abgrenzung der entschädigungspflichtigen Enteignung von der im Rahmen der Sozialbindung hinzunehmenden entschädigungslosen Grundeigentumsbeschränkung auseinander. Einleitend gibt sie eine Übersicht über die geschichtliche Entwicklung der Raumordnung und des Planungs-, Bau- und Bodenrechts. Berücksichtigt ist die Gesetzgebung bis 1964. hw/difu
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Köln: (1965), XXXIX, 230 S., Lit.