Transport gefährlicher Güter. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Bundestagsdrucksache 10/3745.

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Die Allgemeinheit hat einen Anspruch darauf, vor den Gefahren der technischen Entwicklung und den Risiken einer Industriegesellschaft - soweit wie irgend möglich - geschützt zu werden. Von daher ist es Pflicht des Gesetzgebers, Vorschriften zu erlassen, die hohe Sicherheit gewährleisten und Unfälle nach Möglichkeit verhindern. Die deutschen Gefahrgutvorschriften entsprechen einem anerkannt hohen Sicherheitsstandard. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Verpackung, Kennzeichnung und Verladung der Gefahrgüter, der Ausbildung der Fahrzeugführer sowie dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge. (-y-)

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Vorschrift, Unfallgefahr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Haftung, Gefahrgut, Gefahrgutvorschrift, Schulung, Güterverkehr

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In: Brandschutz, 39(1985), Nr.12, S.473-478, Tab.

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Vorschrift, Unfallgefahr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Haftung, Gefahrgut, Gefahrgutvorschrift, Schulung, Güterverkehr

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