Lebensraum in der Stadt. Öffentlicher Raum.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Der öffentliche Raum ist Aufenthaltsort und Verkehrsfläche gleichermaßen. Die vielfältigen Anforderungen, die an ihn gestellt werden, erfordern eine Gestaltung, die eine flexible Nutzung erlaubt. Darüber hinaus prägt der öffentliche Raum wesentlich das Stadtbild und stiftet Identität. Als Antwort auf die einseitige Nutzung des öffentlichen Raums vorwiegend für den motorisierten Individualverkehr als Fahrbahn und Parkplatz erfährt er derzeit eine neue Wertschätzung, die sich in zahlreichen Umgestaltungsmaßnahmen von Plätzen in Städten aller Größenordnungen bis hin zu dem Dorfplatz in kleinen ländlichen Gemeinden manifestiert. Ziel ist neben der gestalterischen Aufwertung die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion und Nutzung von Plätzen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag einige Grundprizipien der Gestaltung des öffentlichen Raums dargelegt. Entscheidend für das Gemeinwesen Stadt ist, dass der Stadtraum für alle Nutzer und gesellschaftlichen Gruppen zur Verfügung steht und keine Privatisierung öffentlicher Flächen erfolgt. Bei den Planungsüberlegungen sind auch die zukünftigen Nutzer zu beteiligen, wobei ein Ausgleich der oft konträren Interessen von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Kunden und Besuchern sowie den Anforderungen des Verkehrs anzustreben ist. Ansatz für die Gestaltung ist der spezifische Ort, die städtebauliche Situation mit ihrer Topographie und Architektur. Mit einzubeziehen sind auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Für sie ist eine barrierefreie Ausführung anzustreben. Ein weiteres wesentliches Element der Gestaltung ist auch die Begrünung, wobei hier in erster Linie Baumpflanzungen zu sehen sind. Im Hinblick auf einen attraktiven Aufenthaltsort ist die Ausstattung mit Stadtmöbeln sowie mit Spielangeboten für alle Altersklassen wichtig. Die Nachtwirkung des Stadtraums kann durch eine entsprechende Beleuchtungsart bestimmt werden.

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Der Gemeinderat

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Nr. 4

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S. 20-22

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