Keine Vollkostenerstattung für den Kita-Ausbau. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verneint Erstattungsanspruch der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip.

Edinger, Florian
Kohlhammer
No Thumbnail Available

Date

2016

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kohlhammer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0029-859X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 622 ZB 1139

item.page.type-orlis

RE

Abstract

Wer bestellt, bezahlt: Das ist der Kern des sogenannten Konnexitätsprinzips. Es ist in unterschiedlicher Form im Verfassungsrecht der Länder verankert und gibt den Kommunen einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn das Land ihnen kostenträchtige Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben erweitert. Streit herrscht darüber, ob der durch Bundesgesetz vorgegebene Ausbau der Kindertagesstätten (Kita) für die unter Dreijährigen unter das Konnexitätsprinzip fällt. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erstritten die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip. Dagegen wies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nunmehr entsprechende Anträge zurück. Der Beitrag kommentiert diese Entscheidung mit ihren Hintergründen und Folgen.

Description

Keywords

item.page.journal

Die Öffentliche Verwaltung

item.page.issue

Nr. 11

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 474-478

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections