Die Entwicklung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, insbesondere gegen Ende des 18. Jahrhunderts.

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Trier

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ZLB: 96/1293

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DI

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Abstract

Im 18. Jahrhundert entwickelte sich unter dem Einfluß der Ideen der Aufklärung die sogenannte "Staatszwecklehre", die u. a. dazu führte, staatliche Maßnahmen zweckrational zu erfassen. Diese Lehre baut auf dem Freiheitspostulat der Aufklärung auf, bereitet den argumentativen Boden für eine Beschränkung der staatlichen Machtvollkommenheit und erlaubt nur den Einsatz der für den Staatszweck notwendigen Mittel der Staatsgewalt. Demnach sind Freiheitsbeschränkungen, z. B. durch die Polizei, nur im Notfall, als ultima ratio, zulässig. So entwickelte die werdende Staatswissenschaft schon wesentliche Elemente des modernen Verhältnismäßigkeitsprinzips, was der Autor durch eine Fülle von Äußerungen zahlreicher Theoretiker, Rechtslehrer und Philosophen des 18. Jahrhunderts belegt. kmr/difu

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XII, 279 S.

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