Neuerungen im Baugesetzbuch 1998 - kommentiert für die Praxis.

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Berlin

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ZLB: 98/852-4
BBR: C 26 156
DST: R 60/401

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RE

Abstract

Das Baugesetzbuch wurde seit seinem Inkrafttreten am 1.7.1987 mehrfach zum Teil in gravierendem Umfang geändert und durch Sondervorschriften ergänzt. Das sowohl in territorialer Hinsicht (Sonderregelung für die ostdeutschen Bundesländer) als auch hinsichtlich der Ziele der Planungen oder Vorhaben (Deckung eines dringenden Wohnbedarfs) diversifizierte Städtebaurecht sollte mit der Städtebaurechtsnovelle wieder vereinheitlicht werden. Die Neuregelungen sind partiell beeinflußt durch die in den letzen Jahren dominierenden Trends der Globalisierung und der Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Die zweite im Zusammenhang mit der Städtebaurechtsnovelle hervorzuhebende generelle Entwicklung ist die Krise der öffentlichen Haushalte. Die Abschaffung unnötiger Verfahren wird vor diesem Hintergrund als Ansatz zur Kostenreduzierung verstanden. In der Veröffentlichung werden die Neuerungen des Baugesetzbuches 1998 kommentiert mit dem Ziel, eine Arbeitshilfe für die kommunale Praxis zu bieten. difu

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186 S.

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Arbeitshilfe Städtebaurecht