Anforderungen und Möglichkeiten der Reinigung kommunaler Abwässer.
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DE
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0932-6200
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ZLB: Zs 2270-4
IRB: Z 4
IRB: Z 4
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Abstract
Bis vor wenigen Jahren erstreckten sich die Anforderungen der Leistung kommunaler Kläranlagen in der Regel auf die Elimination absetzbarer Stoffe und den Abbau gelöster organischer Verbindungen, obwohl die Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung schon erkannt waren. In den technischen Regeln der Abwassertechnischen Vereinigung, z.B. im ATV-Arbeitsblatt A 131, ist schon früher neben dem Bemessungsvorschlag für Belebungsanlagen zum Kohlenstoffabbau (erforderliche Schlammbelastung B tief TS kleiner gleich 0,3 kg BSB tief 5/(kg TS d) auch ein Bemessungsvorschlag für Anlagen zur Nitrifikation enthalten (B tief TS kleiner gleich 0,15 kg/(kg d). (1) Auch Möglichkeiten der Phosphorelimination, z.B. durch chemische Fällung - Flockung waren bekannt (2) und wurden in der Praxis angewandt, z.B. am Bodensee. Erst mit dem Erlaß des geänderten Anhang 1 zur Abwasserverwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an die gemeindliche Abwasserreinigung im Jahre 1989 wurde die Forderung nach Stickstoffoxidation (Nitrifikation) und Phosphorelimination allgemein verbindlich (3). Mit einer weiteren Änderung des Anhangs 1 im Jahre 1991 wurde auch die Stickstoffentfernung (Denitrifikation) gefordert (4). (-y-)
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Gesundheits-Ingenieur
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Nr.2
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S.90-97