Genehmigungsfreie Wohngebäude, Garagen und Stellplätze. § 67 BauO Nordrhein-Westfalen.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0340-7489
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen stellt Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe einschließlich ihrer Nebenanlagen von der Durchführung eines Baugehmigungsverfahrens frei soweit das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats widerspricht und auf der Durchführung eines - vereinfachten - Genehmigungsverfahrens besteht. Der Beitrag ordnet diese Regelung in den Rahmen des bestehenden Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ein. Er diskutiert die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendbarkeit, die Pflichten, die den Bauherrn, die Gemeinden und die Bauaufsichtsbehörde treffen sowie Gesichtspunkte des Verfahrensablaufs und des Nachbarschutzes.
Description
Keywords
Journal
Baurecht
item.page.issue
Nr.2
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.192-202