Das Kontrollverfahren über staatliche Beihilfen im EG-Vertrag.

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Bonn

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ZLB: 97/3972

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DI

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Abstract

Unter Beihilfe ist jede Maßnahme, die durch Gewährung finanzieller Mittel, Subventionierung oder durch den Verzicht auf finanzielle Belastung des Wirtschaftsteilnehmers der EG Vorteile bringt, zu verstehen. Die Untersuchung beschränkt sich auf die allgemeine Behilfenregelegung der Art. 92-94 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages (EGV) und auf den verfahrensrechtlichen Teil der Beihilfenkontrolle. Anders als im deutschen Recht, enthält der EGV kein Genehmigungsverfahren, sondern Regelungen für zwei Kontroll- und ein Untersagungsverfahren der Kommission, wobei die Möglichkeit besteht, den Mitgliedsstaaten zweckdienliche Maßnahmen vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund wird zunächst ein Überblick über das System der Beihilfenkontrolle gegeben, in dem die Entstehung der Regelung, die Grundzüge des Verfahrens und das Ziel der Kontrolle dargestellt wird, ferner die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes auf Gemeinschaftsebene und die Möglichkeit eines reibungslosen Vollzugs. kirs/difu

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XXVII, 190 S.

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