Aufhebung von Flachdachfestsetzungen, Verletzung des Abwägungsgebots. §§ 1 VI, 2 IV BauGB. § 56 Nr.1 NBauO. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.6.1992 - 6 K 20/90.
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DE
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0340-7489
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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
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RE
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Zusammenfassung
Flachdachfestsetzungen können aus städtebaulichen Gründen, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, durch Satzungsänderungen der Gemeinden aufgehoben werden, soweit Aufstockungen den davon betroffenen Nachbarn objektiv zuzumuten sind. Im entschiedenen Fall wendet sich der Antragsteller im Normenkontrollverfahren gegen die Änderung eines Bebauungsplans, der ursprünglich entlang der Straßen eines BAublocks Satteldächer, für die dahinter liegenden Gebäude Flachdächer vorschrieb. Mit der Planänderung wurden für letztere Satteldächer zugelassen, um zur Deckung des Wohnbedarfs beizutragen. Die Normenkontrollklage blieb erfolglos. (wb)
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.4
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Seiten
S.481-483