Inventarisation. Zur Feststellung von Kulturdenkmalen.

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SEBI: Zs 6035-4
IRB: Z 1265

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Zusammenfassung

Ein Objekt kann Denkmalwert besitzen aufgrund seiner Substanz, aufgrund seiner Umgebung und aufgrund der ihm zugewachsenen Bedeutung. Die Arbeit der Denkmalfeststellung muss sich allen 3 Bereichen zuwenden. In den angeführten Beispielen, alles Baudenkmale aus Ravensburg, werden die verschiedenen Arten von Denkmalbedeutung veranschaulicht. Die Daten zu den Objekten entstammen einem vom Landesdenkmalamt erstellten Entwurf zu einer Kulturdenkmalliste. Eine grafische Umsetzung der Systematik zeigt die verschiedenen Möglichkeiten von Denkmalbedeutung. Eine Bewertung der Denkmalbedeutung wird hier ebensowenig unternommen wie eine Wertung der Objekte. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Denkmalpflege, Historisches Gebäude, Historische Anlage, Denkmalschutzrecht, Kulturdenkmal, Denkmalbegriff, Denkmalerfassung, Inventarisierung, Denkmalschutz

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Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 14(1985), Nr.1, S.33-40, Abb., Tab., Lit.

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Denkmalpflege, Historisches Gebäude, Historische Anlage, Denkmalschutzrecht, Kulturdenkmal, Denkmalbegriff, Denkmalerfassung, Inventarisierung, Denkmalschutz

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