Die Ortschaftsverfassung in der Bundesrepublik.

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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Die Ortschaftsverfassung gewinnt als Korrektiv verfassungsrechtlich besondere Bedeutung. Sie fördert einmal das Bewusstsein der örtlichen Gemeinschaft, zum anderen reduziert sie das Selbstverwaltungsdefizit der Gemeinden, aber stimuliert auch die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung. Im Vordergrund der Anlayse steht die Darstellung der gegliederten Organisation der inneren Verfassung der "Ortschaften" als kleinste Verfassungseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit aber mit dekonzetrierten und teilweise dezentralisierten Funktionen. Rechtsgrundlagen bilden die Statuten der Gemeinde- und Hauptsatzungen in Verbindung mit den Gemeindeordnungen der Länder. Es werden die Ziele und Typen der Ortschaftverfassungen und die Verfassungsorgane sowie Instrumente behandelt. hb

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Recht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Ortschaftsverfassung, Bezirksverfassung, Selbstverwaltungsrecht, Gemeindesatzung, Hauptsatzung, Gemeindeordnung, Zielfindung, Organisation, Aufgabe

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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1981)Nr.8, S.261-270, Lit.

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Recht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Ortschaftsverfassung, Bezirksverfassung, Selbstverwaltungsrecht, Gemeindesatzung, Hauptsatzung, Gemeindeordnung, Zielfindung, Organisation, Aufgabe

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