Arbeitslosengeld II: Erschweren "Zusatzjobs" die Aufnahme einer regulären Beschäftigung?

Bundesagentur für Arbeit
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Bundesagentur für Arbeit

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Nürnberg

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0942-167X

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ZLB: 4-Zs 3905

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Abstract

Mit den befristeten Arbeitsgelegenheiten ("Zusatzjobs" oder auch "Ein-Euro-Jobs") sieht das Sozialgesetzbuch II ein Instrument vor, mit dem vor allem schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen und die Verfügbarkeit von Leistungsempfängern für eine Erwerbstätigkeit überprüft werden kann. Dabei handelt es sich um gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen die Teilnehmer zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von bis zu 1,50 Euro je Stunde erhalten. Die Höhe der so erzielten Gesamteinkommen kann sich negativ auf die Anreize zu einer Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt auswirken. Dies gilt vor allem dann, wenn durch die Arbeitsgelegenheiten äquivalente Marktlöhne erreicht werden können, die für die Betroffenen auf dem ersten Arbeitsmarkt unrealistisch wären. Inwieweit dies möglich ist, klärt eine Reihe von Vergleichsrechnungen. difu

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IAB-Kurzbericht

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Nr. 8

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S. 1-4

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