Werten statt rechnen - Zulässigkeit von Wohnungen in Gemengelagen.
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DE
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0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
IRB: Z 1243
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Abstract
In dem Bemühen, einander abträgliche Nutzungen räumlich zu trennen und in der Auslegung nachbarschützender Bestimmungen zu Immissionen gehen Bauleitplanung, Gesetzgeber und vor allem die Rechtsprechung mittlerweile weiter als geboten. In Gemengelagen wird von Bauherren der Wohngebäude und von den Gewerbebetrieben bereits präventiv geklagt. Baugenehmigungen werden andererseits versagt, wo der Bauherr geringe Überschreitungen vorhandener Richtwerte hinzunehmen bereit wäre. Der Beitrag zeigt an Urteilen die teilweise widersprüchlichen Ergebnisse dieser Rechtsprechungstendenz auf. Es wird dafür plädiert, ähnlich wie im Privatrecht auch im öffentlichen Recht eine Verzichtmöglichkeit auf Geltendmachung eines Rechtsanspruchs vorzusehen, der etwa durch Grunddienstbarkeiten zu sichern wäre. Es kann, bis auf wenige Ausnahmefälle, nicht Ziel der Rechtsprechung und Gesetzgebung sein, den Bauherrn oder Erwerber, dem eine Immissionsbelastung bekannt ist, vor sich selber zu schützen. Statt Konflikte immer zu umgehen, wird es zukünftig darauf ankommen, diese offenzulegen und, solange Gesundheitsschäden nicht zu befürchten sind, auszuhalten. (wb)
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR
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Nr.5
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S.209-213