Der Begriff des Angriffs in § 316a StGB. Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2007/21

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Zusammenfassung

Im Zuge des 6. Strafrechtsreformgesetzes wurde die Tathandlung des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in § 316a StGB geändert vom "Unternehmen eines Angriffs" in das "Verüben" eines solchen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Charakter eines Unternehmensdeliktes im Sinne von § 11 Nr. 6 StGB beseitigt werden. Geschaffen werden soll dadurch die strafentschärfende Möglichkeit von Versuch und Rücktritt. Dies aber führt den Rechtsanwender zu dem Problem, dass der Versuch eines Angriffs im Grunde bereits einen Angriff darstellt. Der Begriff des Angriffs bei § 316 a StGB ist daher entweder neu zu definieren oder die vom Gesetzgeber intendierte Rücktrittsmöglichkeit auf anderem Wege zu schaffen. Anderenfalls käme es durch die Reform unter Umständen gar zu einer Verschärfung der bisherigen Rechtslage. difu

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166 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 4496