Die Organisation der Gemeinde- und Kreisselbstverwaltung in den neuen Ländern.

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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

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Zusammenfassung

Die Verfassung der ehemaligen DDR enthielt kein Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung. Die Einführung der kommunalen Selbstverwaltung, die damit verbundene Neuorganisation in Gemeinden und der Kreise führt damit zu tiefgreifenden Veränderungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das zur Zeit in den neuen Bundesländern geltende Kommunalrecht, geht auf die Rechtsstellung der Gemeinden und Kreise, die Aufgaben, die Recht und Pflichten von Gremien, Bürgermeistern, Beigeordneten und Landräten ein. Vorgeschaltet ist ein Überblick über die Entwicklung der örtlichen Verwaltung in der DDR. (wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Landkreis, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Organisation, Selbstverwaltung, Kommunalverfassung, Verwaltungsaufbau, Aufgabenbereich, Staat/Verwaltung, Gemeinde

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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 41(1991), Nr.5, S.174-182

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Landkreis, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Organisation, Selbstverwaltung, Kommunalverfassung, Verwaltungsaufbau, Aufgabenbereich, Staat/Verwaltung, Gemeinde

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