Freiflächen-Recycling. Straße und Natur in der Stadt.

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IRB: Z 161
BBR: Z 151

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Zusammenfassung

Der geringe Anteil von Naturflächen und ein oft großer Teil von brachliegenden Verkehrsflächen in den Städten machen Maßnahmen notwendig, um eine weitere Verminderung der Naturflächen durch Neubauten zu verhindern. Für den Neubau von Straßen sollte gelten, dass unbedingt notwendige Straßen nur dann gebaut werden dürfen, wenn in angemessenem Umfang nicht mehr benutzte bebaute Flächen in Naturflächen umgewandelt werden. Als Beispiele für das Flächen-Recycling-Prinzip wird angeführt, dass zu große Wendekreise am Ende von Stichstraßen in Wendehammer transformiert werden können, von zu breiten, wenig benutzten Fahrbahnen ein Teil in Grünstreifen verwandelt werden kann, stillgelegte Gleisanlagen rekultiviert werden können. Kritisiert wird der Plan, für sog. Eingriffe in Natur und Landschaft gesetzlich einen Ausgleich zu schaffen, falls in Freiflächen nicht möglich, in Form einer Ausgleichsabgabe. Da es in Ballungsgebieten kaum noch Freiflächen gibt, kann sich der Straßenplaner freikaufen. Der Plan würde nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. All diesen Detailmaßnahmen liegt die Sorge um die allgemeine Zerstörung der Natur zugrunde, durch die letzten Endes der Lebensraum der Menschen vernichtet wird. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Verkehrsfläche, Straßenplanung, Grünflächenplanung, Landschaftsplanung

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Straße + Autobahn, Bonn 31(1980)Nr.9, S.391-395, Abb.

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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Verkehrsfläche, Straßenplanung, Grünflächenplanung, Landschaftsplanung

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