Der Gefahrgutbeauftragte. Überwachung und Mitarbeiterschulung prägen sein Aufgabenfeld. Wird fortgesetzt.

Ridder, Klaus
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1990

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IRB: Z 1747

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Die "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)" wurde am 19. Dezember 1989 verkündet und trat in erster Stufe am 20. Dezember 1989 und tritt in zweiter Stufe am 1. Oktober 1991 in Kraft. Danach müssen Unternehmer, die gefährliche Güter in Mengen von mehr als 50 Tonnen pro Kalenderjahr verpacken, versenden, (absenden), verladen oder befördern, einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Der Gefahrgutbeauftragte muß im Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften überwachen und die mit der Beförderung gefährlicher Güter beauftragten Personen schulen oder schulen lassen. (-z-)

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Entsorgungs-Technik, 2(1990), Nr.5, S.28-30, Abb.

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