Die Verfassungsänderungen im Einigungsvertrag.

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SEBI: 91/2506

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S
RE

Zusammenfassung

Auch seines verfassungsändernden Charakters wegen gehört der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu den großen Regelungswerken der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte.Mit dem Beitritt der DDR ist das Grundgesetz nicht nur zur gesamtdeutschen Verfassung erstarkt.Die Herstellung der "Einheit in Freiheit" hat dem Grundgesetz auch neue Züge gegeben.Die umstrittenen Eigentumsregelungen spiegeln das Bemühen um die Bewältigung historischer Lasten angesichts außenpolitischer Einflüsse wider.In der brisanten Novellierung des Schlußartikels (Art. 146) haben ein Formelkompromiß über den Geltungsanspruch des Grundgesetzes und unerfüllte Sehnsüchte von Legitimationsästheten Niederschlag gefunden.Dabei geht es um die Grenzen der verfassungsändernden Gewalt sowie um das Selbstverständnis der Verfassungsordnung und der sie tragenden Gemeinschaft. difu

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Deutsche Einheit, Einigungsvertrag, Beitritt, Verfassungsänderung, Völkerrecht, Grundgesetz, Artikel 23, Bundesrat, Stimmrecht, Änderung, Novellierung, Recht, Verfassungsrecht

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Heidelberg: v.Decker u.C.F.Müller (1991), V, 32 S., Lit.

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Deutsche Einheit, Einigungsvertrag, Beitritt, Verfassungsänderung, Völkerrecht, Grundgesetz, Artikel 23, Bundesrat, Stimmrecht, Änderung, Novellierung, Recht, Verfassungsrecht

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Heidelberger Forum; 73