Die Niederschrift in der öffentlichen Verwaltung.

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SEBI: 70/411

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Zusammenfassung

Sinn und Zweck der Niederschrift im öffentlichen Recht ist die Beweisfunktion.Anders wie in den im Prozeßrecht enthaltenen Regeln über die Niederschrift finden sich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts keine einheitlichen Regelungen.Daher stellt sich die Frage, ob allgemeingültige Regeln bestehen oder allgemeine Feststellungen zu rechtlichen und tatsächlichen Umständen der Niederschrift getroffen werden können, die in jedem Anwendungsbereich der öffentlichen Verwaltung Verbindlichkeit besitzen.Die wesentlichen Inhaltserfordernisse der Niederschrift ergeben sich aus der Beweisaufgabe, während die formellen Voraussetzungen mit denen des Prozeßrechts vergleichbar sind.

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsverfahren, Terminologie, Recht, Geltungsbereich, Gesetz, Niederschrift, Urkunde, Beweisfunktion, Rechtsnatur, Form

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Münster, (1969) XXI, 113 S., Lit.; Zus.

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Verwaltungsverfahren, Terminologie, Recht, Geltungsbereich, Gesetz, Niederschrift, Urkunde, Beweisfunktion, Rechtsnatur, Form

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