Anfechtung einer Abbruchanordnung. GG Art.20 Abs.3, VwVfG. § 51 Abs.1 Nr.1. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 6.12.1985 - BVerwG 4 C 23 u. 24.83.

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1986

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Die Kläger wenden sich gegen Anordnungen zum Abbruch baulicher Anlagen, die ohne Genehmigung auf den im Außenbereich der Gemeinde K. gelegenen Grundstücken der Kläger errichtet worden sind. Im Leitsatz führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die gerichtliche Aufhebung einer von der Behörde rechtmäßig erlassenen Beseitigungsanordnung rechtfertigt, wenn eine Rechtsänderung, nach der die Beseitigungsanordnung nicht mehr ergehen darf, noch nicht erfolgt ist, sondern nur erst in Aussicht steht. (-z-)

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Bundesbaublatt 35(1986), Nr.3, S.182

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