Der Landkreis Zellerfeld. Seine Bedeutung als politische und Verwaltungseinheit in den Jahren 1885 bis 1972.

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SEBI: 77/2851

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Bei dieser Arbeit handelt es sich nicht um eine Kreisbeschreibung im üblichen, umfassenden Sinn einer Gesamtschau aller Bereiche, sondern um eine rein verwaltungshistorische Untersuchung, in der der Kreis als Verwaltungseinheit und Träger öffentlicher Aufgaben betrachtet wird. Dabei soll vor allem aufgezeigt werden, wie auf dem Hintergrund bestimmter sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und siedlungsmäßiger Gegebenheiten im Oberharz das allgemeingültige, abstrakte Kreisverfassungsrecht - hier speziell die politische Willensbildung und die kreiskommunale Selbstverwaltung - sich in einer bestimmten, charakteristischen Weise verwirklicht hat. Die Verfasserin verspricht sich von der Kreisreform in Niedersachsen eine Stärkung der administrativen und finanziellen Leistungskraft der Kreise.

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Kreisverwaltung, Verwaltungsgeschichte, Kreisgeschichte, Siedlungsgeschichte, Kommunalrecht, Institutionengeschichte, Verwaltung, Geschichte, Recht

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Göttingen: Kommissionsverlag Göttinger Tageblatt (1976), XI, 280 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1975)

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Kreisverwaltung, Verwaltungsgeschichte, Kreisgeschichte, Siedlungsgeschichte, Kommunalrecht, Institutionengeschichte, Verwaltung, Geschichte, Recht

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Forschungen zur niedersächsischen Landeskunde; 106