Baudenkmalschutz und Eigentumsbeeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.

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SEBI: 85/2579

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Die Arbeit behandelt den Baudenkmalschutz und die damit verbundene Eigentumsbeeinträchtigung. Ausgehend von dem Spannungsverhältnis zwischen Denkmalschutz und Eigentumsschutz führt der Verfasser eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Abgrenzung zwischen Sozialbindung und Enteignung im Denkmalschutzrecht durch. Dabei geht es um die Klärung der Frage, wann ein Eingriff aufgrund des Denkmalschutzgesetzes hingenommen werden muß oder eine Entschädigungspflicht hervorruft. Der Autor unterzieht das heutige Denkmalschutzrecht und die herrschende Auffassung von der "Situationsgebundenheit des Eigentums" (jedes Eigentum ist sozial und lokal gebunden) einer kritischen Betrachtung und entwickelt eine eigene Konzeption. Im weiteren Verlauf der Arbeit geht er detailliert auf die Eigentumsbeschränkungen nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein. kp/difu

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Baudenkmal, Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Sozialbindung, Rechtsprechung, Denkmalschutzgesetz, Denkmalschutzrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Recht, Verwaltung

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Gelsenkirchen: Dr.Mannhold (1985), XV, 232 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1985)

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Baudenkmal, Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Sozialbindung, Rechtsprechung, Denkmalschutzgesetz, Denkmalschutzrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Recht, Verwaltung

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