Schrittgeschwindigkeit auf Mischflächen - Anspruch und Wirklichkeit.
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1986
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IRB: Z 629
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Zusammenfassung
Bei gleichem Niveau des gesamten Straßenquerschnittes - sogenannten Mischflächen mit Gleichberechtigung von Fußgängern und Autos benutzen Fußgänger die gesamte Straßenbreite und Kinderspiele sind erlaubt. Fahrzeuggeschwindigkeiten sollten sich den Fußgängern anpassen. Auf 14 Mischflächen wurden Geschwindigkeitsmessungen, Fahrverhaltensbeobachtungen und Befragungen von Verkehrsteilnehmern über den Kenntnisstand der bei Zeichen 325 StVO geltenden Vorschriften durchgeführt. Mittelwerte der Geschwindigkeit von Autos reichten von 20 bis 38 km/h. Über das Verhalten bei Zeichen 325 waren nur 40 % ausreichend unterrichtet. Zur Verbesserung der Situation sollten die Verhaltensvorschriften der Wirklichkeit angepasst, die Geschwindigkeitsgrenzen drastisch eingegrenzt werden. (-z-)
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 30(1986), Nr.6, S.233-236, Abb.;Lit.