Soziale Sicherung durch Europäische Integration. Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf Ansprüche gegen deutsche Sozialleistungsträger.
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1990
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SEBI: 90/4659
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Das Gemeinschaftsrecht kennt mit der Harmonisierung und der Koordinierung zwei Konzepte, um sozialrechtlichen Sachverhalten Rechnung zu tragen, die mehrere Mitgliedsstaaten berühren. Im Gegensatz zur freiwilligen Harmonisierung besteht eine Rechtspflicht zur Koordinierung der Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit. Die Koordinierung wird durch das freizügigkeitsspezifische Sozialrecht verwirklicht, welches rechtsverbindliche Vorgaben des primären Gemeinschaftsrechts einhalten und umsetzen muß. Die Studie geht erstmals konsequent davon aus, daß der Berücksichtigung ausländischer Sachverhalte im Anwendungsbereich des Europarechts ein allgemeiner Grundsatz zugrunde liegen muß, der allein von der Verwirklichung des freien Personenverkehrs bestimmt wird. Es geht also um die Entterritorialisierung sozialrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen laut Art. 51 EWG-Vertrag. kmr/difu
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Baden-Baden: Nomos (1990), 255 S., Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1989)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 137