Internet und Arbeitsrecht. Social Media, E-Mail-Kontrolle nd BOYD - Bring your own device. 4., akt. Aufl.
Bund-Verl.
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Bund-Verl.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: R 39/55b
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RE
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Abstract
Das Internet hat die Arbeitswelt revolutioniert. Im Fokus stehen seit längerem Soziale Medien wie Facebook, Twitter und Google+. Auch Interessenvertreter nutzen diese Plattformen zur Kommunikation mit Kollegen oder Freunden. Nicht selten sollen sie auch die geschäftlichen Belange des Arbeitgebers propagieren. Damit verbunden sind jedoch arbeitsrechtliche Risiken. Was tun, wenn sich etwa ein Arbeitnehmer auf Facebook kritisch über den Arbeitgeber äußert und daraufhin gekündigt wird - allein aufgrund von über Facebook erlangten Informationen? Zu solchen brisanten Themen gibt es erste Urteile. Heikel ist auch das Thema "BYOD" (Bring your own device). Der Arbeitnehmer soll z.B. sein eigenes Notebook in den Betrieb mitbringen und damit arbeiten. Kann er sich dagegen wehren? Was passiert, wenn es zu Schäden oder anderen Störungen kommt?
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421 S.
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Recht aktuell