Die Steuerbefreiung des Sparverkehrs der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.1 GG.

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SEBI: 71/1027

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Zusammenfassung

Im Gegensatz zum privaten Bankengewerbe sind die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen hinsichtlich ihres Sparverkehrs nach dem Körperschaftsteuergesetz, dem Vermögensteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz von der Steuerzahlung befreit. Trotz dieser unterschiedlichen Handhabung blieb eine juristische Auseinandersetzung zu diesem Problem bisher aus. Aufgabe der Arbeit ist es daher, festzustellen, ob die Steuerbefreiung des Sparverkehrs der Sparkassen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Bonner Grundgesetzes gem. Art. 3 Abs. 1 vereinbar ist oder mit ihm kollidiert. Bevor dazu auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und sein Verhältnis zum Gleichheitssatz sowie auf bestehende Unterschiede zwischen öffentlichen Sparkassen und Privatbanken eingegangen wird, untersucht der Autor die rechtsbegriffliche Bestimmung der Bezeichnung Sparkasse und gibt einen geschichtlichen Überblick über die Einführung von Steuerbefreiungsvorschriften für das Spargeschäft. Er hält das Steuerprivileg der Sparkassen für Verfassungsgemäß. kp/difu

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Steuerbefreiung, Steuerrecht, Verfassungsmäßigkeit, Rechtsgeschichte, Steuer, Verfassungsrecht, Sparkasse, Recht, Wirtschaft

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Köln: Selbstverlag (1967), 103 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1967)

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Steuerbefreiung, Steuerrecht, Verfassungsmäßigkeit, Rechtsgeschichte, Steuer, Verfassungsrecht, Sparkasse, Recht, Wirtschaft

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