Zum Landesentwicklungsplan VI für flächenintensive Großvorhaben.
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Datum
1979
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Aufgabe des Landesentwicklungsplanes VI liegt in der Zieldarstellung der Raumordnung und Landesplanung zur Festlegung von Gebieten für flächenintensive Großvorhaben, einschließlich der Standorte für die Energieerzeugung. Da die Planung der einzelnen Objekte den jeweiligen Industrieunternehmen obliegt, versteht sich der Landesentwicklunsplan VI als reine Angebotsplanung. Erläutert werden u.a. der Inhalt der zeichnerischen und textlichen Darstellung der 1. und 2. Stufe, die gesetzlichen Anforderungen sowie ein Überblick über die ausgewählten Standorte der 1. Stufe. za
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 32(1978)Nr.12, S.368-372