Zum Landesentwicklungsplan VI für flächenintensive Großvorhaben.

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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920

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Zusammenfassung

Aufgabe des Landesentwicklungsplanes VI liegt in der Zieldarstellung der Raumordnung und Landesplanung zur Festlegung von Gebieten für flächenintensive Großvorhaben, einschließlich der Standorte für die Energieerzeugung. Da die Planung der einzelnen Objekte den jeweiligen Industrieunternehmen obliegt, versteht sich der Landesentwicklunsplan VI als reine Angebotsplanung. Erläutert werden u.a. der Inhalt der zeichnerischen und textlichen Darstellung der 1. und 2. Stufe, die gesetzlichen Anforderungen sowie ein Überblick über die ausgewählten Standorte der 1. Stufe. za

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnung, Landesentwicklungsplan, Großvorhaben, Flächenbedarf, Darstellung, Kriterium, Industriebetrieb, Kraftwerk, Standortwahl, Bedarfsanalyse, Mindestgröße

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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 32(1978)Nr.12, S.368-372

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Raumordnung, Landesentwicklungsplan, Großvorhaben, Flächenbedarf, Darstellung, Kriterium, Industriebetrieb, Kraftwerk, Standortwahl, Bedarfsanalyse, Mindestgröße

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