Einstweilige Verwaltungsführung. Verfassungsrechtliche Anforderungen und verwaltungsrechtliche Ausgestaltung.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2004/1452

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DI

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Abstract

Die verwaltungsrechtlichen Regelungsformen unterstellen, dass auf der Grundlage eines in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend aufgeklärten Sachverhalts das materielle Recht grundsätzlich dauerhaft verwirklicht werden kann. Die Verwaltung gerät jedoch schon vorzeitig unter Entscheidungsdruck, wenn bei Durchführung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens dessen abschließende Regelung den rechtsnormativ relevanten, tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht würde, weil sie zu spät käme. Der Autor untersucht Lösungsmöglichkeiten und kommt zu dem Schluss, dass durch eine behördliche Zwischenregelung Abhilfe geschaffen werden könnte. Diese Zwischenregelung müsste auf einer Interessenabwägung anstelle einer vollständigen Rechtsanwendung beruhen und unter dem Vorbehalt der endgültigen Regelung stehen. Abschließend macht der Autor einen Normierungsvorschlag zur Ausgestaltung dieser einstweiligen Verwaltungsentscheidung. difu

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XXI, 605 S.

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Jus publicum; 103