Umsetzung des Integrierten Küstenzonenmanagements in den deutschen Küstenländern.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2004
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bonn
Sprache
ISSN
0303-2493
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat den Bund gebeten, innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eine Raumentwicklungsstrategie in Abstimmung mit den Ländern und den Nachbarstaaten zu entwickeln. Die Untersuchung macht deutlich, dass weder das Raumordnungsgesetz des Bundes noch die Gesetze, Programme und Pläne der Länder bisher Regelungen für das Küstenmeer enthalten. Alle drei betrachteten Küstenländer haben die Federführung für IKZM der Landesplanung zugeordnet. In allen drei Küstenländern wurden von der Landesplanung die notwendigen Schritte eingeleitet, um entsprechend dem MKRO-Beschluss den Geltungsbereich des raumordnerischen Instrumentariums auf das Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze auszudehnen. Es ist zu erwarten, dass dieses Instrumentarium bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Berichterstattung gegenüber der EU weitgehend zur Verfügung steht. Bei identischer Übernahme der EU-Definition von IKZM und trotz weitgehend identischer grundsätzlicher Zielbestimmung unterscheiden sich die Küstenländer bisher sehr stark in ihrer methodischen Herangehensweise in der Ausbildung ihrer jeweiligen IKZM-Strategie. Schleswig-Holstein betont den integrativen Anspruch und die Managementaufgabe von IKZM und ist bemüht, diese vor allem über die Mobilisierung partizipativer regionaler Prozesse im Rahmen des vorhandenen Instrumentariums zu erfüllen. Niedersachsen bearbeitet mit Priorität die fehlenden Regelungen für das Küstenmeer und versucht, dafür die entsprechenden Grundsätze und Ziele zu formulieren, während der integrative Ansatz für Land und Küstenmeer sowie für das Management noch abstrakt formuliert bleibt. Mecklenburg-Vorpommern wiederum setzt zunächst auf die Ergebnisse der Arbeiten im Rahmen von EU-Programmen und die exemplarische Wirkung von Moderationsverfahren zu Schwerpunktthemen, ist aber mit dm Entwurf des neuen Landes-Raumentwicklungsprogramms bei der Anpassung des Instrumentariums schon weit vorangeschritten. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Informationen zur Raumentwicklung
Ausgabe
Nr. 7/8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 515-533