Krankenhausplanung und Gesundheitsreformgesetz.
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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4
SEBI: Zs 2420-4
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Zusammenfassung
Das Gesundheits-Reformgesetz hat mit dem Kündigungsrecht der Krankenkassenverbände auf Landesebene gegenüber Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen einen "Kernbereich" der Zuständigkeiten der Länder im Krankenhauswesen berührt. Der Autor, Ministerialrat und Gruppenleiter im hessischen Sozialministerium, untersucht die Bestimmungen und Konsequenzen des GRG auf dem Gebiet der Krankenhausplanung aus rechtlicher und fachlicher Sicht. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen enthalten seiner Auffassung nach schwerwiegende Ungereimtheiten, die bereits im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand kritischer Äußerungen waren. (-y-)
Beschreibung
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Krankenhausplanung, Gesundheitswesen, Gesetz, Landesrecht, Finanzierungsplanung, Reform, Rechtsbegriff, Krankenhausträger, Daseinsvorsorge, Krankenhaus
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In: Krankenhaus, 81(1989), Nr.7, S.384-390, Lit.
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Krankenhausplanung, Gesundheitswesen, Gesetz, Landesrecht, Finanzierungsplanung, Reform, Rechtsbegriff, Krankenhausträger, Daseinsvorsorge, Krankenhaus