Gemeinnützige erfüllen Auftrag weiter. Großer Sozialwohnbestand garantiert Lösung von Problemfällen. Wohnungsversorgung nicht allein dem Markt überlassen.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Kritische Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. U.a. könne, die Wohnungsversorgung nicht ausschließlich dem Markt überlassen werden. Man müsse sich wehren, rechtliche Regelungen zu treffen, die dazu führten, dass soziale Schwierigkeiten in den Städten entstünden. Durch das geplante Gesetz könne die Selbstverantwortung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen eingeschränkt werden. Durch die geplante Einführung der Belegungsbindung auch für gemeinnützige Wohnungsunternehmen könnten deren Wohnungen unter die Kontrolle des Staates geraten. hb
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Schlagwörter
Politik, Wohnungsbau, Wohnungspolitik, Wohnungsrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gesetzesnovelle, Auswirkung, Wohnungsunternehmen, Kritik
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1981)Nr.41, S.1-2
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungspolitik, Wohnungsrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gesetzesnovelle, Auswirkung, Wohnungsunternehmen, Kritik