Baumsatzungen schützen und vernichten Bäume.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Satzungen zum Schutz des Baumbestandes tragen auch zur Vernichtung wertvollen Baubestandes und zur Verhinderung der Anpflanzung neuer Baumbestaende bei. Die Baumsatzungen gehen von der Vorstellung aus, dass die meisten Hobbygaertner leichtfertig ihre Baeume wieder entfernen wollen. Neben dem Beseitigungsverbot enthalten viele Baumsatzungen die Forderung nach Ersatzpflanzung bzw. eine Ausgleichszahlung. Die Baumschutzsatzungen sollten dem Hobbygaertner die Eigenverantwortlichkeit fuer sachgerechtes Handeln ueberlassen und gleichzeitig die die Verordnung erlassende Gemeinde selbst wirksam den Verpflichtungen des Baumschutzes unterwerfen. hg
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 35(1983)Nr.11, S.270, 272, Lit.