Baumsatzungen schützen und vernichten Bäume.

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ZZ

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Die Satzungen zum Schutz des Baumbestandes tragen auch zur Vernichtung wertvollen Baubestandes und zur Verhinderung der Anpflanzung neuer Baumbestaende bei. Die Baumsatzungen gehen von der Vorstellung aus, dass die meisten Hobbygaertner leichtfertig ihre Baeume wieder entfernen wollen. Neben dem Beseitigungsverbot enthalten viele Baumsatzungen die Forderung nach Ersatzpflanzung bzw. eine Ausgleichszahlung. Die Baumschutzsatzungen sollten dem Hobbygaertner die Eigenverantwortlichkeit fuer sachgerechtes Handeln ueberlassen und gleichzeitig die die Verordnung erlassende Gemeinde selbst wirksam den Verpflichtungen des Baumschutzes unterwerfen. hg

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Recht, Naturschutz, Baumschutz, Baumschutzsatzung, Baumpflanzung, Umweltschutz, Rechtsprechung, Gartenbau, Baumbestand

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 35(1983)Nr.11, S.270, 272, Lit.

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Recht, Naturschutz, Baumschutz, Baumschutzsatzung, Baumpflanzung, Umweltschutz, Rechtsprechung, Gartenbau, Baumbestand

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