Asylrecht und Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 80/2193

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In der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte gemäß Art. 16 II S. 2 Grundgesetz Asyl.Unter den etwa 150 am Völkerrechtsverkehr beteiligten Staaten gewährten in den Jahren 1958-1969 64 Länder Asyl.Allein in der Bundesrepublik halten sich mehr als 50.000 Berechtigte auf; die Zahl der Schutzsuchenden steigt ständig.Die Dauer der Anerkennungsverfahren schwankte in den letzten Jahren; oft waren es mehr als fünf Jahre bis zur endgültigen Entscheidung.Das Asylrecht in der Bundesrepublik bestimmt sich nicht nur nach Art 16 II S. 2 GG, sondern auch nach völkerrechtlichen Verträgen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist.Derartige Verträge sind die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Vereinbahrung über Flüchtlingsseeleute, das Europäische Auslieferungsübereinkommen und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.Der Autor stellt unter Berücksichtigung aller geltenden Rechtsnormen nicht nur das materielle Recht dar, sondern auch den Zusammenhang zwischen diesem Recht und dem Verfahrensrecht. chb/difu

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Ausländer, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Asyl, Asylrecht, Asylverfahren, Völkerrecht, Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, Verfolgung

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Königstein: Athenäum (1980), 382 S., Tab.; Lit.; jur.Diss.; Bochum 1979

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Ausländer, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Asyl, Asylrecht, Asylverfahren, Völkerrecht, Grundgesetz, Menschenrechtskonvention, Verfolgung

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Monographien zur rechtswissenschaftlichen Forschung. Öffentliches Recht; 4