Trinkwasser-Notversorgung - Verbundmaßnahmen im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen.
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Datum
1980
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Mit dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) und den hierzu ergänzend erlassenen Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften sind speziell die Trinkwasser-Notversorgung im Verteidigungsfall betreffende Regelungen geschaffen worden. Da die Untergrundverhältnisse und örtlichen Bedingungen nicht überall den Bau netzunabhängiger Einzelbrunnen zur Trinkwasser-Notversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz zulassen, wurden Verbundleitungen und Verbundsysteme errichtet, die zugleich regional zur Verbesserung der friedensmäßigen Wasserversorgung dienen. Aufgaben und Arten von Verbund, Grundsätze des Verbundprogramms sowie Beispiele für Verbundmaßnahmen werden beschrieben. bm
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Städte- und Gemeindebund 34(1979)Nr.11, S.346-355, Abb., Tab., Lit.