Standards von Umgehungsstraßen.
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1988
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ZZ
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IRB: Z 629
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Zusammenfassung
Umgehungsstraßen gelten bei weniger als 4.000 Kfz/d allgemein als entbehrlich, bei mehr als 9.000 Kfz/d als erforderlich. Belastungen zwischen diesen Werten ist anhand einer Gesamtplanung, in die außer verkehrlichen zumindest auch städtebauliche und ökologische Aspekte einbezogen werden, zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr in die Ortschaft "integriert" werden kann oder ob eine Umgehung erforderlich ist. Nach dieser Prüfung des "Ob" und das "Wie" der Umgehung zu untersuchen mit dem Ziel, Umfang und Bedeutung der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie "Restrisiken" zu ermitteln. Danach wird entschieden, ob die Vorteile der Umgehung die Eingriffe und Restrisiken überwiegen. Der Umfang der Eingriffe wächst mit dem Ausbaustandard. Beispiele der 50er Jahre zeigen, dass auch Umgehungen mit geringem Standard ihren Zweck erfüllen. Umgehungen mit hohem Standard sind wegen der hohen Geschwindigkeiten oft unsicher; ihre Attraktivität hängt nicht allein von Zeitgewinnen ab, die sich übrigens auch durch Geschwindigkeitsdämpfung in der Ortsdurchfahrt ergeben können. Daher ist die Fragestellung "richtliniengemäße Umgehung mit hohem Standard oder gar keine" unvollständig; die Umgehung mit geringem Standard (3,0 m-Fahrspur, bescheidene Knoten) ist auch eine mögliche Lösung. (-z-)
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 32(1988), Nr.3, S.91-94, Abb.;Lit.