§ 72a SGB VIII im Fokus: Evaluationsergebnisse und Handlungsbedarfe.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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DE
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Berlin
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0171-7669
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SEBI: 4-Zs 2687
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Abstract
Der Beitrag fokussiert sich im Rahmen der Debatte um die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes auf die Regelungen zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a SGB VIII) und damit auf den Bereich, der in den Jugendverbänden und -ringen sowie im gesamten Feld der Jugendarbeit - gemeinsam mit § 8a - die meisten Fragen aufgerufen und am stärksten für Diskussionsstoff gesorgt hat. Der Artikel ist dafür in drei Kapitel gegliedert. Es erfolgt zunächst ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Daraufhin werden die Grundlagen und Ergebnisse der Evaluation sowie der aktuelle Sachstand in Hinblick auf § 72a dargestellt und kritisch kommentiert. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung unter Berücksichtigung der anstehenden SGB-VIII-Novellierung.
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Forum Jugendhilfe
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Nr. 2
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S. 20-23