Die Rechtsnatur des Hospitals Neuhausen zu Horchheim. Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung des ehemaligen Kollegiatsstifts St. Cyriacus und seiner Nachfolger in Worms-Neuhausen am Rhein
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SEBI: 76/2951
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DI
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Abstract
Die Rechtsgeschichte des 847 gegründeten Stifts und heutigen Hospitals führt zu dem Ergebnis, daß die Satzung vom 1.4.1948 erhebliche Rechtsmängel aufweist. Die Satzung hat zwar ihre Rechtsnatur als ''öffentliche'' Stiftung auf privatrechtlicher Grundlage nicht verändert, entspricht jedoch nicht mehr dem Stifterwillen. Insbesondere die Mitwirkung der politischen Gemeinden des Territoriums nach der Eingemeindung bedroht den karitativen Grundgedanken des Stifters. Heute ist das Hospital nicht nur wegen des materiellen Wertes der Stiftungstätigkeit erhaltenswert, sondern vor allem wegen der von ihm für viele Alte und Arme ausgehenden immateriellen Werte. Eine Verpflichtung zur Unterstützung und Erhaltung dieser Institution ergibt sich nach Ansicht des Verfassers auch bereits aus dem Sozialstaatsgedanken des Art. 20 GG.
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Hospital, Stift, Institutionengeschichte, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Geschichte, Recht, Medizin
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Mainz: Ditters Bürodienst (1970), IV, 189 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Mainz 1970)
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Hospital, Stift, Institutionengeschichte, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Geschichte, Recht, Medizin