Zentrale Orte und Einzelhandelsgroßprojekte. Unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der Kaufkraftabschöpfung. Eine Untersuchung am Beispiel des bayerischen Landesrechts.
Kovac
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Kovac
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DE
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Hamburg
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ZLB: 2009/802
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Abstract
Einzelhandelsgroßprojekte bergen typischer Weise ein hohes Konfliktpotential, insbesondere weil sie als Gefahr für die gewachsene Einzelhandelslandschaft der Innenstädte begriffen werden. Daher haben die Normgeber sowohl des Raumordnungs-, als auch des Bauplanungsrechts die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in zunehmendem Maße steuernden Eingriffen unterworfen. Diese Steuerung ist am Raumplanungskonzept des Systems der Zentralen Orte ausgerichtet. Zunächst beleuchtet die Studie die theoretischen und die rechtlichen Grundlagen des Systems der Zentralen Orte. Sodann wird die normative Einbindung von Einzelhandelseinrichtungen in dieses System am Beispiel der bayerischen Rechtslage untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Regelung in B.II.1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Dieses sog. "Einzelhandelsziel", das der gemeindlichen Bauleitplanung sehr detaillierte Vorgaben für die Standortwahl und Dimensionierung von Einzelhandelsgroßprojekten setzt, ist bislang rechtlich nicht eingehend untersucht worden. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung und die Zulassung von Einzelhandelsgroßprojekten. Dabei gilt das Augenmerk nicht nur der Zentralvorschrift des § 11 Abs. 3 BauNVO, sondern auch den durch das EAG Bau 2004 eingeführten Neuerungen beim interkommunalen Abstimmungsgebot (§ 2 Abs. 2 BauGB) und der Vorhabenzulassung in unbeplanten Gebieten (§ 34 Abs. 3 BauGB). Im Rahmen der gesamten Untersuchung wird die Kaufkraftabschöpfung als wichtigstes Kriterium für die rechtliche Prüfung von Einzelhandelsgroßprojekten besonders berücksichtigt. Folglich erörtert der Verfasser auch die Heranziehung, Kontrolle und Verwertung von Kaufkraftabschöpfungsgutachten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
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XXXV, 606 S.
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Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht; 10